Zeltplatzordnung des Alster - Canoe - Club e.V.

Anmeldung, Anreise, Abmeldung, Hausrecht

  • Auf dem Clubgelände ist das Zelten für Clubmitglieder*) und Mitglieder des DKV sowie Mitglieder ausländischer Kanu-Verbände erlaubt. Über die Benutzung durch Nichtmitglieder des DKV entscheidet der 1. oder 2. Vorsitzende.
  • Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website www.alster-canoe-club.de, Hauptmenü Kanustation / Anmeldeformular. Aufgrund der Anmeldung teilen wir per E-Mail mit, ob ein Platz zur Verfügung steht. Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars erklärt sich jeder Nutzer damit einverstanden, dass seine in das Formular eingegebenen Daten elektronisch gespeichert und zum Zweck der Kontaktaufnahme verarbeitet und genutzt werden können. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
  • Bei der Ankunft auf dem Platz wird der Zeltplatz zugewiesen und ein Schlüssel übergeben. Deshalb ist eine genaue Ankunftszeit vorher per E-Mail mitzuteilen.
  • Bei der Abreise sind der Platz und die benutzten Räume sauber und ordentlich zu hinterlassen und der Schlüssel ist zurückzugeben. Bei Schlüsselverlust werden die  Kosten für die Neubeschaffung in Rechnung gestellt.
  • Den Anweisungen des Vorstands und der Kanustation-Beauftragten ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Zeltplatzordnung können durch sofortigen Platzverweis geahndet werden.

Ordnung auf dem Zeltplatz

  • Auf dem Platz dürfen keine Gräben oder Löcher ausgehoben werden.
  • Von Gästen verursachte Beschädigungen jeglicher Art werden ihnen in Rechnung gestellt.
  • Die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr ist einzuhalten.
  • Ein Lagerfeuer darf nicht abgebrannt werden. Das Grillen und die Nutzung von Campingkochern sind im üblichen Maße erlaubt. Auf andere Gäste, Mitglieder und Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen. Die Gäste haben die Sicherheit zu wahren, insbesondere betrifft das den Sicherheitsabstand zu Zelten etc..
  • Die Anzahl der Gäste, Zelte und  Wohnwagen ist begrenzt. Wohnwagen dürfen nur auf der vom Bootshaus gesehenen linken Wiese aufgestellt werden. Wohnwagen und Wohnmobile dürfen eine Gesamtlänge von jeweils 6,50 Metern nicht überschreiten.
  • Die Übernachtung im Bootshaus ist nur durch eine Ausnahmeregelung möglich.

Müllentsorgung, Küchennutzung, Sanitäre Anlagen

  • Abfälle sind entsprechend sortiert in der Restmülltonne oder dem Wertstoffsack zu sammeln.
  • Alle Anlagen sind zu schonen, stets sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Die Besucher haften für etwaige Beschädigungen.
  • Abfälle aus chemischen Toiletten dürfen nicht auf dem Clubgelände und in den Sanitärbereichen entsorgt werden.

Kraftfahrzeuge

  • Die Wiesen dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Boots- und Wohnanhänger dürfen jedoch auf die Wiesen geschoben werden. Wohnmobile werden wie Kraftfahrzeuge behandelt.
  • Da der Parkraum auf dem Clubgelände sehr begrenzt ist, sollen die Fahrzeuge mit wenig Abstand zueinander sehr dicht an den "Ketten" am Wegesrand geparkt werden, wobei die Durchfahrten und die Slipanlage nicht versperrt werden dürfen. PKW sind außerhalb des Clubgeländes zu parken.

Verantwortung und Haftung

  • Jede Haftung seitens des Alster - Canoe - Club e.V. für Personen- und Sachschäden auf dem Vereinsgelände wird ausgeschlossen.
  • Die Gruppenleiter der Gäste übernehmen die Fürsorge und Aufsichtspflicht für Minderjährige.

 

Hamburg, den 27. Februar 2019           
Der Vorstand des Alster - Canoe - Club e.V.

 

*) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und bedeutet keine Wertung.